Verband (Gesellschaft)

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    Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung bestimmter Interessen. Ein Verband zeichnet sich durch eine eigene Satzung, einen gemeinschaftlichen Willen und Rechtsfähigkeit aus; er kann privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur sein. Gemeinsame wirtschaftspolitische Ziele verfolgen Wirtschaftsverbände, sozialpolitische Interessen Arbeitgeber-Verbände und Gewerkschaften; gemeinsame politische Ziele werden von Parteien verfolgt. Verbände nehmen eine wichtige Rolle in der modernen Gesellschaft ein.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.