Staatsanwaltschaft
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neben dem Gericht eine selbstständige Justizbehörde, die die Aufgabe hat, im Interesse des Staates strafbare Handlungen mit allen Rechtsmitteln zu verfolgen und die Anklage bei Gericht zu vertreten. Die vorgesetzte Behörde ist das Justizministerium.
Beim Bundesgerichtshof üben der Generalbundesanwalt und Bundesanwälte das Amt der Staatsanwaltschaft aus, bei den Oberlandesgerichten der Generalstaatsanwalt und Staatsanwälte, bei den Land- und Amtsgerichten der Oberstaatsanwalt und Amtsanwälte (vgl. § 141 ff. Gerichtsverfassungsgesetz).
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |