Anklage
Aus WISSEN-digital.de
Unter Anklage versteht man die im Strafprozess vor Gericht erhobene Anschuldigung gegen eine bestimmte Person wegen einer Straftat. Die Anklage erfolgt durch die Anklageschrift und leitet das Hauptverfahren ein, §§ 199 ff. Strafprozessordnung. Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft durch das Einreichen der Anklageschrift beim zuständigen Gericht erhoben. Voraussetzung ist ein hinreichender Tatverdacht. Die Anklageerhebung schließt das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft ab.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |