Reichskanzler

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    1. bis 1806: Bezeichnung für den Erzbischof von Mainz, den Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

    1. im Kaiserreich 1871 bis 1918: höchster Reichsbeamter; vom Kaiser ernannt und nur diesem und nicht dem Parlament verantwortlich; hatte die Aufgabe der Gegenzeichnung der kaiserlichen Regierungsakten; zu Beginn von starkem politischem Gewicht; unter der Regentschaft Wilhelms II. weniger einflussreich. Erster Reichskanzler: Otto Fürst von Bismarck; Letzter Reichskanzler des Kaiserreichs: Prinz Max von Baden.

    2. in der Weimarer Republik 1919 bis 1933: Leiter der Reichsregierung; ernannt vom Reichspräsidenten; damit weniger in Abhängigkeit vom Parlament (eine der größten Schwächen der ersten republikanischen Verfassung auf deutschem Boden).

    1. im Dritten Reich noch bis 1934 (endgültiger Verfassungsbruch durch die Vereinigung des Regierungschefs und des Staatsoberhauptes in einer Person durch Adolf Hitler nach dem Tod Hindenburgs) als Bezeichnung gebräuchlich.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.