Oberlandesgericht

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    Abk.: OLG;

    mit Ausnahme von Bayern (dort gibt es zusätzlich das Oberste Landesgericht; Abk.: BayObLG) die höchste Rechtsprechungsinstanz der Bundesländer; hauptsächlich Revisionsgericht, entscheidet als Kollegialgericht (Senat). Hauptsächlich Zivil- und Strafsenate, § 116 Gerichtsverfahrensgesetz. Im Gerichtsaufbau dem Landgericht übergeordnet und dem Bundesgerichtshof untergeordnet.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.