Oberlandesgericht
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Abk.: OLG;
mit Ausnahme von Bayern (dort gibt es zusätzlich das Oberste Landesgericht; Abk.: BayObLG) die höchste Rechtsprechungsinstanz der Bundesländer; hauptsächlich Revisionsgericht, entscheidet als Kollegialgericht (Senat). Hauptsächlich Zivil- und Strafsenate, § 116 Gerichtsverfahrensgesetz. Im Gerichtsaufbau dem Landgericht übergeordnet und dem Bundesgerichtshof untergeordnet.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |