Landgericht
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§§ 59 ff. Gerichtsverfahrensgesetz; übergeordnetes Gericht von Amtsgerichten; den Oberlandesgerichten untergeordnet. Das Landgericht bildet die 1. und 2. Gerichtsinstanz. Es wird in Zivilkammern, Strafkammern, Kammern für Handelssachen tätig; ferner auch Kammern für besondere Rechtsstreitigkeiten (z.B. Baulandsachen).
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |