Komplementär
Aus WISSEN-digital.de
- Der Komplementär ist der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der im Gegensatz zum Kommanditist mit seinem gesamten Vermögen einschließlich des Privatvermögens für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet. Der Komplementär gehört stets zur Geschäftsführung. Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft sind mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist nötig.
- (in der ehemaligen DDR) Eigentümer einer privaten Firma mit staatlicher Beteiligung.
Kalenderblatt - 29. April
1938 | In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt. |
1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
1967 | Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger. |
Magazin
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick
- Entdeckungsreise Tansania: Zwischen Serengeti und Sansibar