Komplementär

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Der Komplementär ist der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der im Gegensatz zum Kommanditist mit seinem gesamten Vermögen einschließlich des Privatvermögens für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet. Der Komplementär gehört stets zur Geschäftsführung. Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft sind mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist nötig.
    2. (in der ehemaligen DDR) Eigentümer einer privaten Firma mit staatlicher Beteiligung.

    Kalenderblatt - 29. April

    1938 In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt.
    1945 Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften
    1967 Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger.