Kommanditist
Aus WISSEN-digital.de
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der im Gegensatz zum Komplementär im Konkursfall nur mit seiner Einlage haftet. Der Kommanditist hat bei der Geschäftsführung lediglich Kontrollrechte, also kein Mitbestimmungsrecht. Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft sind mindestens ein Kommanditist und ein Komplementär nötig.
Kalenderblatt - 1. Mai
1786 | Uraufführung der Oper "Hochzeit des Figaro" von Wolfgang Amadeus Mozart. |
1892 | Der erste D-Zug befördert Passagiere zwischen Berlin und Köln. |
1916 | Der Reichstagsabgeordnete Karl Liebknecht wird bei einer Friedensdemonstration trotz seiner Immunität verhaftet. |
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