Inhalation

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    die Einatmung von Gasen, Dämpfen oder zerstäubten Flüssigkeiten, die vor allem für medizinische Zwecke, meist für Heilzwecke, bestimmt ist. Inhalation dient dazu, Arzneistoffe auf die Schleimhäute der Atemwege zu bringen oder über die Lunge dem Blut zuzuführen. Die einfachste Art der Inhalation ist das Riechen an flüchtigen (meist selbst verdampfenden) Stoffen: Salmiakgeist, Lavendelriechsalz als anregende Mittel bei Ohnmacht, Amylnitrit bei Angina pectoris. Zur Inhalation nichtflüssiger Stoffe müssen diese durch Wärmezufuhr in die Dampfform gebracht werden: Inhalation von Wasserdampf bei Bronchitis, Aufträufeln von ätherischen Ölen auf heißes Wasser, Inhalation von Kamillendampf. Vielfach wird auch der Arzneistoff zerstäubt und dann inhaliert (Aerosol). Zu diesem Zwecke leitet man Druckluft (im einfachsten Falle durch einen Gummigebläseball erzeugt) oder Wasserdampf durch einen Zerstäuber, in dem sich der Arzneistoff befindet. Der Stoff wird dadurch in die feinstverteilte Form gebracht (vernebelt), die eine Tiefenwirkung ermöglicht. Besondere Anwendung findet die Inhalation bei der Narkose. Hier werden die Narkosemittel auf eine Maske gesprüht oder mittels bestimmter Apparaturen zur Inhalation gebracht (Inhalationsnarkose).

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.