Gleichberechtigung
Aus WISSEN-digital.de
Gleichstellung der in einer menschlichen Gemeinschaft lebenden Personen; im besonderen wird darunter die Gleichberechtigung der Rechtsstellung der Geschlechter verstanden. Grundsätzlich bedeutet Gleichberechtigung aber auch die gleiche Behandlung von Angehörigen religiöser oder nationaler Minderheiten in einer Gesellschaft. Die Gleichberechtigung ist als ein Grundrecht im deutschen Grundgesetz verankert (Artikel 3 GG).
Kalenderblatt - 6. Mai
1757 | Die Schlacht bei Prag ist eine der ersten großen Schlachten des Siebenjährigen Krieges. |
1937 | Das Luftschiff "Hindenburg" explodiert in Lakehurst. Mit dieser Katastrophe endet das Zeitalter der Luftschifffahrt. |
1952 | Das Deutschlandlied wird Nationalhymne der Bundesrepublik. Die Musik stammt von Joseph Haydn, der Text von A. H. Hoffmann von Fallersleben. |
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