Gleichberechtigung

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    Gleichstellung der in einer menschlichen Gemeinschaft lebenden Personen; im besonderen wird darunter die Gleichberechtigung der Rechtsstellung der Geschlechter verstanden. Grundsätzlich bedeutet Gleichberechtigung aber auch die gleiche Behandlung von Angehörigen religiöser oder nationaler Minderheiten in einer Gesellschaft. Die Gleichberechtigung ist als ein Grundrecht im deutschen Grundgesetz verankert (Artikel 3 GG).