Deutschlandlied

    Aus WISSEN-digital.de

    deutsche Nationalhymne; Text vom Sprach- und Liedforscher und Liederdichter August Heinrich Hoffmann, genannt Hoffmann von Fallersleben, Professor in Breslau, 1841 auf Helgoland verfasst und an einen Hamburger Verleger verkauft; nach seiner Entlassung aus dem Lehramt (wegen seiner "Unpolitischen Lieder") Bekenntnislied des Verfemten zum Nachweis seiner nationalen Gesinnung (Übernahme der Melodie der alten österreichischen Kaiserhymne von J. Haydn mit dem Textbeginn: "Gott erhalte Franz den Kaiser"); Veröffentlichung in Studentenliederbüchern; im Ersten Weltkrieg Lied der Langemarckkämpfer; 1922 zur deutschen Nationalhymne erhoben.

    Seit 1952 wird nur die dritte Strophe als Hymne der Bundesrepublik Deutschland gesungen.

    In Haydns Streichquartett C-Dur, Hob. III: 77, dem so genannten "Kaiserquartett", findet sich ein Variationssatz über das Lied.