Generalstab

    Aus WISSEN-digital.de

    militärische Führungseinheit aus besonders ausgesuchten und auf der Kriegsakademie ausgebildeten Offizieren.

    Vorformen und Ansätze schon in früheren Epochen der Kriegsgeschichte, in moderner Form entstanden aus der Notwendigkeit, die unübersehbar gewordenen Massenheere (Levée en masse) durch präzise Befehlsgebung zu dirigieren, die Kriegsführung nicht mehr dem Zufall und der Intuition eines einzelnen Feldherrn zu überlassen, sondern als Problem der Planung anzusehen. Die Entwicklung wurde beschleunigt durch Technisierung des Heerwesens.

    Der ehemalige "Große Generalstab" des deutschen Heeres, der zum Vorbild für andere Länder, z.B. Türkei, Japan wurde, ist hervorgegangen aus dem preußischen Generalstab (Ansätze: Flügeladjutanten unter Friedrich dem Großen). Weiterentwickelt wurde diese Art der Militärorganisation in den Napoleonischen Kriegen besonders durch Gneisenau und Schamhorst. 1821 wurde der Generalstab zur selbstständigen Organisation und leistete seine Bewährungsproben 1866 und 1870/71.

    Zu den Hauptaufgaben eines Generalstabs gehören: Vorbereitung der Mobilmachung, Aufmarsch- und Operationsplanung, Beobachtung fremder Heere; daneben topografische Landesaufnahme (Generalstabskarten) und Pflege der Militärwissenschaften (unter anderem groß angelegte und detaillierte Werke über Kriegsgeschichte).

    Berühmte Chefs des Großen Generalstabs: Moltke, Schlieffen, Hindenburg. Durch den Versailler Vertrag wurde der Große Generalstab verboten und aufgelöst.

    Zur Zeit der Reichswehr als "Truppenamt" getarnt, wurde der Generalstab nach 1933 wieder offiziell ausgebaut, aber schon 1945 erneut aufgelöst und verboten.