Flottenabkommen

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    Internationale Verträge zur Begrenzung bzw. Beendigung des Flotten-Wettrüstens.

    1921/22 wurde auf der Konferenz von Washington die Stärke der Schlachtflotten für die Länder USA, Großbritannien, Japan, Frankreich und Italien im Verhältnis von 5:5:3:1,75:1,75 festgelegt.

    1935 schlossen das Britische Commonwealth und das Deutsche Reich einen Vertrag, in dem das Verhältnis der deutschen zur britischen Flottenstärke mit 35:100 (bei U-Booten 45:100) definiert wurde. Diese außenpolitische Maßnahme Hitlers zielte darauf ab, seinen Friedenswillen international zu dokumentieren, einen politischen Ausgleich mit England zu erreichen und gleichzeitig die deutsche Flotte aufzurüsten.

    Kalenderblatt - 29. April

    1938 In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt.
    1945 Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften
    1967 Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger.