Europäischer Binnenmarkt

    Aus WISSEN-digital.de

    Begriff für den gemeinsamen Markt der Europäischen Union, der durch die am 1. Januar 1993 in Kraft getretene Vereinbarung zur Schaffung eines einheitlichen Marktes innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (später dann Europäische Union) vollzogen wurde. Damit gewährleistet die Union den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital (die so genannten vier Grundfreiheiten). Europäische Firmen haben somit das Recht, in allen Mitgliedstaaten ihre Produkte uneingeschränkt und zu den gleichen Bedingungen wie ihre ansässige Konkurrenz zu verkaufen und zu kaufen. EU-Bürger dürfen sich in allen Mitgliedstaaten niederlassen, dort eine Arbeit aufnehmen oder ein selbstständiges Unternehmen gründen. Ebenso dürfen Dienstleistungen im gesamten Binnenmarkt angeboten und in Anspruch genommen werden. Der Binnenmarkt ermöglicht des Weiteren Investitionen und Kapitalanlagen in allen Mitgliedstaaten der EU. Grundsätzlich müssen hinsichtlich aller vier Grundfreiheiten für Bürger aus anderen EU-Staaten dieselben Konditionen wie für Inländer gelten.

    Am 1. Januar 1999 wurde die Wirtschafts- und Währungsunion von einigen Mitgliedstaaten vollzogen; unter Leitung der unabhängigen Europäischen Zentralbank wurde eine einheitliche europäische Währung, der Euro, als Buchgeld eingeführt. Am 1. Januar 2002 folgte die Einführung des Euro als Bargeld.