Elternrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Grundrecht nach Artike 6 Absatz 2 des Grundgesetzes; das natürliche Recht der Eltern, für die Person der Kinder zu sorgen, besonders auch über die Ausbildung zu bestimmen. Es beinhaltet auch die Verpflichtung der Eltern zur Kindererziehung. Es dient somit der Sorge um das körperliche und seelische Wohl des Kindes. Viele Staaten haben das Elternrecht ausdrücklich anerkannt, so auch Deutschland im Grundgesetz.

    Kalenderblatt - 19. Mai

    1536 König Heinrich VIII. von England lässt seine Frau Anna Boleyn zum Tode verurteilen und hinrichten.
    1899 Eröffnung der ersten Haager Friedenskonferenz, bei der kein bestimmter Krieg beendet, sondern Wege der friedlichen Konfliktbewältigung erörtert werden sollten.
    1949 Der Bayerische Landtag stimmt über das Grundgesetz ab und lehnt es als einziges Bundesland ab. Das Grundgesetz tritt trotzdem in Kraft, da es nur einer Zustimmung von zwei Dritteln der westdeutschen Ländern bedarf.