Grundrechte

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    Grundrechte sind die grundlegenden Rechte eines Individuums gegenüber dem Staat. Diese Grundsätze stammen aus der Naturrechtslehre, die dem Menschen auf Grund seiner Menschenwürde unabdingbare Rechte zuspricht und die der jeweilige Staat anzuerkennen hat. Zu den Grundrechten gehören u.a. das Recht auf freie Entfaltung der Person, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit des Einzelnen.

    Die Grundrechte (und Freiheitsrechte) werden in den Verfassungen vieler Staaten der Welt seit der zweiten Hälfte des 18. Jh.s anerkannt. Durch die Virginia Bill of Rights von 1790 und die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der Nationalversammlung im Rahmen der Französischen Revolution von 1789 wurde die Idee der unveränderlichen Rechte eines jedes Menschen vorangetrieben. Die Proklamation der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen 1945 machte die Durchsetzung der Grund- und Freiheitsrechte zu einer ihrer wichtigsten Aufgaben. Mit der Deklaration der Menschenrechte der Generalversammlung der UN wurden die Grundsätze gesichert, um Vertreibung, Ausrottung, Freiheitsberaubung sowie Unterdrückung von Minderheiten und Menschen entgegenzuwirken. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 geht von der unabänderbaren Würde des Menschen und den damit verbundenen unveränderlichen Grundrechten aus (Artikel 1 Absatz 1 des GG).

    Kalenderblatt - 24. April

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    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.