Clearing

    Aus WISSEN-digital.de

    (englisch)

    1. Abrechnung zwischen Marktteilnehmern. Forderungen und Verbindlichkeiten werden saldiert, die Differenz wird dann als neue Forderung/Verbindlichkeit abgeglichen. Dient der Vermeidung unnötiger Devisenbewegungen. Üblich beim Zahlungsverkehr zwischen Banken, Notenbanken (im internationalen Verkehr).
    1. Beim Börsenhandel ist das Clearing die Stelle, an der die Börsengeschäfte zusammenlaufen und endgültig finanziell abgewickelt und verwaltet werden. Dies kann sowohl ein eigenständiges Unternehmen (z.B. an der Londoner Börse) als auch in die Börsenorganisation integriert sein (z.B. der Deutschen Börsen AG gehört das Clearing-Unternehmen).

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.