Bestechung
Aus WISSEN-digital.de
Wegen Bestechung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe (in schweren Fällen bis zu fünf Jahren) bestraft, wer (nach § 334 Strafgesetzbuch) einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten (z.B. Beamte, Richter, Angestellte des öffentlichen Dienstes, Beauftragte des öffentlichen Dienstes) oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil anbietet, um als Gegenleistung zu fordern, dass er eine Diensthandlung vornimmt, unterlässt oder dadurch seine Dienstpflichten verletzt.
"Bestechlich ist, wer annimmt. Bestechung wird in aktive (Anbieten von Vorteilen oder Geschenken bzw. deren Gewährung) und passive (Annahme von Vorteilen, z.B. von Geschenken) unterschieden."
Kalenderblatt - 8. Mai
1918 | Der Friede von Bukarest tritt durch den Friedensvertrag zwischen den Mittelmächten und Rumänien in Kraft. |
1949 | Der Parlamentarische Rat verabschiedet das Grundgesetz. |
1950 | Die alliierte Hohe Kommission verkündet das "Gesetz zur Verhinderung einer deutschen Wiederaufrüstung", das fünf Jahre später wieder aufgehoben wird. |
Magazin
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?