Richter (Recht)

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    Judikativ-Beamter, der die Rechtsprechungsfunktion der Gerichte ausfüllt. In aller Regel vom Staat auf Lebenszeit ernannt, nicht absetzbar. Im deutschen Rechtsstaat gilt die richterliche Unabhängigkeit: In der Bundesrepublik Deutschland sind die Richter von der Legislative und Exekutive weitestgehend unabhängig (Gewaltenverschränkung), aber dem Gesetz unterworfen. Neben den Berufsrichtern gibt es ehrenamtliche Richter: Schöffen (keine Juristen, ehrenamtliche Tätigkeit), vgl. § 1 des Deutschen Richtergesetzes.

    Art 92 GG: "Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt."

    Kalenderblatt - 26. April

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    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.