AGP

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    Abk. für: Accelerated Graphics Port,

    1997 von Intel entwickelter Hochgeschwindigkeitsbus (eine Variante des herkömmlichen PCI-Bus), der auf einer Direktverbindung zwischen Grafikkartenprozessor und Arbeitsspeicher des Computers beruht. Durch diesen direkten Austausch der Grafikdaten unter Umgehung der Computer-CPU wird die Grafikausgabe auf dem Monitor ganz wesentlich verbessert und beschleunigt. Nachdem bei AGP der wesentlich größere Systemspeicher des Rechners zur Auslagerung von komplexen Grafikdaten wie beispielsweise Texturen (Strukturmuster) verwendet wird, lässt sich hier ein erheblich flüssigerer Bewegungsablauf beispielsweise bei 3D-Anwendungen und 3D-Spielen erzielen.

    Voraussetzung für die AGP-Nutzung sind eine AGP unterstützende Grafikkarte, ein Mainboard mit AGP-Steckplatz, ein geeignetes Betriebssystem und AGP-unterstützende Anwendungsprogramme. Heutzutage sind Grafikkarten und Mainboards fast ausschließlich für AGP ausgelegt. PCI-Grafikkarten sind kaum noch erhältlich.

    Während die ursprüngliche AGP 1.0-Spezifikation bei einer Taktfrequenz von 66 MHz eine maximale Datentransferrate von 266 MByte/s ermöglichte, liegt diese inzwischen bei der aktuellen AGP 3.0-Spezifikation (seit September 2002) bei einer theoretischen Transferrate von 2,1 GByte/s. Die AGP 3.0-Spezifikation ist nicht abwärtskompatibel zu den Vorgänger-Spezifikationen. Entsprechend kann also eine Grafikkarte, die für die AGP 3.0-Spezifikation entwickelt wurde, nur auf Mainboards eingesetzt werden, die ebenfalls den AGP 3.0-Standard unterstützen. Besonders kritisch ist bei AGP die je nach Spezifikation unterschiedlich erlaubte Signalspannung bei den Grafikkarten und Mainboards. Wird beispielsweise eine Grafikkarte nach dem AGP 1.0-Standard (Signalspannung 3,3 Volt) in ein Mainboard nach dem AGP 2.0-Standard (Signalspannung 1,5 Volt) eingesetzt, kann dies unter Umständen zur Zerstörung des Mainboards führen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.