Zurückbehaltungsrecht
Aus WISSEN-digital.de
Retentionsrecht, Recht des Schuldners, eine geschuldete Leistung bis zur Erfüllung der Gegenleistung zu verweigern. Voraussetzung ist ein fälliger Anspruch gegen den Gläubiger aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht (vgl. § 273 Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 16. Mai
1924 | Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus. |
1933 | Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind. |
1939 | Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen. |
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