Zurückbehaltungsrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Retentionsrecht, Recht des Schuldners, eine geschuldete Leistung bis zur Erfüllung der Gegenleistung zu verweigern. Voraussetzung ist ein fälliger Anspruch gegen den Gläubiger aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht (vgl. § 273 Bürgerliches Gesetzbuch).

    Kalenderblatt - 16. Mai

    1924 Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus.
    1933 Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind.
    1939 Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen.