Vollstreckungstitel sind Urkunden, auf Grund deren die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner betrieben wird.
- Endurteile, die rechtskräftig oder vorläufig für vollstreckbar erklärt worden sind.
- Prozessvergleiche.
- Kostenfestsetzungsbeschlüsse.
- Entscheidungen, gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde stattfindet.
- Vollstreckungsbescheide.
- für vollstreckbar erklärte Schiedssprüche (Schiedsgericht) und Schiedsvergleiche.
- vollstreckbare Urkunden (Unterwerfungsklausel).
- Entscheidungen, die einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung anordnen oder bestätigen.