Vollstreckungstitel

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    Vollstreckungstitel sind Urkunden, auf Grund deren die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner betrieben wird.

    1. Endurteile, die rechtskräftig oder vorläufig für vollstreckbar erklärt worden sind.
    1. Prozessvergleiche.
    1. Kostenfestsetzungsbeschlüsse.
    1. Entscheidungen, gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde stattfindet.
    1. Vollstreckungsbescheide.
    1. für vollstreckbar erklärte Schiedssprüche (Schiedsgericht) und Schiedsvergleiche.
    1. vollstreckbare Urkunden (Unterwerfungsklausel).
    1. Entscheidungen, die einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung anordnen oder bestätigen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.