Volljährigkeit
Aus WISSEN-digital.de
auch: (veraltet) Mündigkeit, Großjährigkeit;
Lebensalter, mit dem der Mensch die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzt; die entsprechende Altersgrenze wird in Deutschland mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs erreicht (vgl. § 2 Bürgerliches Gesetzbuch; seit 1975, vorher bei Vollendung des 21. Lebensjahrs; in der DDR lag die Grenze schon seit 1950 bei Vollendung des 18. Lebensjahrs), in Österreich mit der Vollendung des 19. und in der Schweiz des 20. Lebensjahrs.
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
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