Volljährigkeit

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: (veraltet) Mündigkeit, Großjährigkeit;

    Lebensalter, mit dem der Mensch die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzt; die entsprechende Altersgrenze wird in Deutschland mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs erreicht (vgl. § 2 Bürgerliches Gesetzbuch; seit 1975, vorher bei Vollendung des 21. Lebensjahrs; in der DDR lag die Grenze schon seit 1950 bei Vollendung des 18. Lebensjahrs), in Österreich mit der Vollendung des 19. und in der Schweiz des 20. Lebensjahrs.

    Kalenderblatt - 5. Mai

    1912 Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet.
    1930 Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten.
    1936 Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird.