Verwahrung
Aus WISSEN-digital.de
Hinterlegungsvertrag, Vertrag, durch den sich jemand zur sicheren Aufbewahrung einer fremden beweglichen Sache verpflichtet. Ist die Aufbewahrung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten, so gilt diese als stillschweigend vereinbart. Wird sie unentgeltlich vorgenommen, so ist der Verwahrer nur zu der Sorgfalt verpflichtet, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Ist die Verwahrung mit erforderlichen Aufwendungen verbunden, so ist der Hinterleger der Sache zum Ersatz verpflichtet (vgl. §§ 688 ff. Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
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