Vertreter

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    Person, die ermächtigt ist, für einen anderen Rechtsgeschäfte zu erledigen (z.B. Handlungsbevollmächtigter) oder ihn im Zivilprozess zu vertreten; je nach der Rechtsgrundlage unterscheidet man den bevollmächtigten Vertreter (durch rechtsgeschäftliche Vollmacht) und den gesetzlichen Vertreter (durch das Gesetz ermächtigt).

    Der Vertreter bei einem Rechtsgeschäft gibt im Gegensatz zum Boten, der lediglich eine fremde Willenserklärung überbringt, eine eigene Willenserklärung ab. Er muss allerdings nach außen hin erkennbar in fremdem Namen handeln, sonst wirkt das Rechtsgeschäft für und gegen ihn selbst (vgl. § 164 Bürgerliches Gesetzbuch). Auch eine beschränkt geschäftsfähige Person kann Vertreter sein (vgl. §165 BGB).