Verlagsvertrag
Aus WISSEN-digital.de
(§ 1 Gesetz über das Verlagsrecht) schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem Verfasser eines Werks der Literatur oder Tonkunst und dem Verleger, in dem sich der Verfasser verpflichtet, dem Verleger das Werk in druckreifem Zustand zur Vervielfältigung und Verbreitung zu überlassen, während sich seinerseits der Verleger verpflichtet, dies zu tun. Der Verlagsvertrag regelt auch die Vergütung des Verfassers.
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
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