Vergleich
Aus WISSEN-digital.de
- prüfendes und wertendes Nebeneinanderstellen von Dingen und Gedanken.
- vertragliche Beilegung eines Rechtsstreites durch Nachgeben beider Konfliktgegner außerhalb des Gerichts (außergerichtlicher Vergleich) oder vor Gericht (auf Vorhalt des Richters).
- Übereinkunft zwischen einem zahlungsunfähigen Schuldner und seinen Gläubigern; dient der Abwendung eines Konkurses. Der Herbeiführung eines Vergleichs dient das Vergleichsverfahren; ein solches wird eingeleitet, wenn mindestens 35 % der Forderungen von Gläubigern an das Unternehmen innerhalb eines Jahres beglichen werden können und der Betrieb fortgeführt wird. Von einem Zwangsvergleich spricht man, wenn die Gläubiger per Mehrheitsentscheidung das Verfahren beenden.
Kalenderblatt - 29. April
1938 | In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt. |
1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
1967 | Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger. |
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