V-Mann

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk. für: Verbindungsmann;

    Bezeichnung für Personen, die der Polizei als Kontaktleute ins kriminelle Milieu dienen und mit deren Hilfe Straftaten verhindert oder aufgeklärt werden; im Gegensatz zu den so genannten verdeckten Ermittlern sind V-Leute keine Angehörigen der Polizeibehörden. Ähnliche Funktionen erfüllen sie außerdem im Bereich der Geheimdienste.