Urlaub
Aus WISSEN-digital.de
Gewährung von bezahlter oder unbezahlter Freizeit innerhalb eines Arbeitsverhältnisses, im eigentlichen Sinn Erholungsurlaub. Geregelt wird der Urlaub in Tarif- und Einzelverträgen, gesetzliche Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz von 1963. Der Mindesturlaub beträgt 18 Werktage, der Urlaubsanspruch Jugendlicher wird altersabhängig durch die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes geregelt.
Kalenderblatt - 15. Mai
1799 | Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser. |
1955 | Der österreichische Staatsvertrag wird von den vier Siegermächten unterzeichnet. Somit erlangt Österreich seine staatliche Unabhängigkeit. |
1959 | Der sowjetische Außenminister lehnt auf der Genfer Außenministerkonferenz den Friedensplan der Westmächte für Deutschland ab. |
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