Untreue
Aus WISSEN-digital.de
(§ 266 Strafgesetzbuch) vorsätzliche Vermögensschädigung durch eine dem Vermögen besonders nahe stehende Person, durch Missbrauch (§ 266 Abs. 1, 1. Alternative StGB, Missbrauchstatbestand) oder Treubruch (§ 66 Abs. 2, 2. Alternative StGB, Treubruchstatbestand). Wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Kalenderblatt - 18. Juli
| 1922 | Der Reichstag verabschiedet das Republikschutzgesetz, das unter dem Eindruck der Ermordung von Außenminister Walther Rathenau ausgearbeitet wurde und dem Schutz der demokratischen Staatsform vor politischem Extremismus dienen soll. Es ist zunächst auf fünf Jahre befristet, wird aber 1927 noch einmal um zwei Jahre verlängert. |
| 1930 | Der Reichskanzler Heinrich Brüning löst den Reichstag auf, nachdem die von der Regierung mit Notverordnungsrecht angeordneten Steuererhöhungen von den Abgeordneten abgelehnt wurden. |
| 1949 | Gründung der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK). |
Magazin
- Digitale Betrugsmaschen 2026: Die größten Online-Betrugsformen und wie Sie sich wirksam schützen
- Die besten Webdesigner in Sachsen - worauf es ankommt und wer dazugehört
- Exoskelette: Wie intelligente Assistenzsysteme die Zukunft von Medizin, Pflege und Industrie verändern
- 4-Tage-Woche: Welche Auswirkungen hätte sie auf Wirtschaft, Gesellschaft und Gesundheit?
- Zukunft des Einzelhandels: Kaufen Menschen bald nur noch online?
![[Hauptseite]](/extensions/SkinDarwin/wissen-digital/header.png)