Todeserklärung
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(§§ 2 ff. Verschollenengesetz, VerschG), die gerichtliche Feststellung des Todes eines Verschollenen durch Beschluss des Amtsgerichts. Die Todeserklärung unterliegt dem Recht des Staates, dem der Verschollene zuletzt angehörte (vgl. Art. 9 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, EGBGB).
Kalenderblatt - 27. April
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1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |