Stammesrechte
Aus WISSEN-digital.de
Die germanischen Stammesrechte der Frühzeit wurden im Unterschied zu den von der königlichen Zentralgewalt ausgehenden, urkundlich festgelegten Reichsrechten zunächst nicht aufgezeichnet. Erst im Zuge der Stabilisierung der Verhältnisse und damit des Rechtswesens seit den Karolingern kam es zur Sammlung und Aufzeichnung der Volksrechte der Bayern, Friesen, Sachsen, Angeln, Franken, Räter, Langobarden (siehe germanische Volksrechte). Ursprünglich wurde jeder Angehörige des Reiches, gleich, wo er sich aufhielt, nach seinem Stammesrecht abgeurteilt.
Kalenderblatt - 10. Oktober
| 1857 | Uraufführung der französischen Operette "Die Verlobung bei der Laterne" von Jacques Offenbach in Paris. |
| 1868 | Carlos Manuel de Cespedes proklamiert im kubanischen Yara die Revolution; damit beginnt der Krieg von Kuba gegen Spanien. |
| 1920 | Durch ein königliches Dekret wird Südtirol dem italienischen Staat eingegliedert. |
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