Schultheiß

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    (althochdeutsch: sculdheizo, "Einheischer", "Einforderer der Schuld") Abk.: Schulz, Schulze;

    Vollstreckungsbeamter; im 9. Jh. der gewählte Vorsitzende des unteren Volksgerichts; anfangs den Grafen unterstehend, später ein vom König oder Fürsten eingesetzter Beamter zur Verwaltung eine Gemeinde. Schließlich der von der Gemeinde gewählte und ernannte Bürgermeister.