Schlussstein
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bildet den Abschluss im Scheitel eines Kreuzrippengewölbes; hat entweder die Form einer Platte, die mit Ornamenten oder Figuren versehen ist, manchmal auch mit einem Wappen, oder ist wie ein Knauf gebildet, der die Rippen zusammenhält und vom Gewölbe herabhängt, dann hängender Schlussstein genannt; auch der im oder über dem Scheitel eines rundbogigen Fensters oder Portals sitzende Stein wird (wenn er verziert ist) Schlussstein genannt.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
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1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |