Schlichtung
Aus WISSEN-digital.de
Vermittlung zwischen Streitparteien mit dem Ziel der Kompromissfindung; der Begriff wird vor allem in Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen der Tarifparteien verwendet, um Arbeitskämpfe zu verhindern oder zu beenden. Sind Schlichtungsverhandlungen ohne Ergebnis geblieben, dann sind Arbeitskämpfe zulässig.
Kalenderblatt - 27. April
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