Schlepper

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    1. Lastkraftwagen, der nur als Zugmaschine dient und selbst keinen Laderaum hat; Traktor.
    2. kleines Dampf- oder Dieselmotorschiff im Kanal-, Fluss- oder Hafeneinsatz zum Ziehen größerer Schiffe, die selbst nicht auf engem Raum manövrieren können.
    3. Bezeichnung für Personen, die gegen Bezahlung illegal Menschen über Staatengrenzen schleusen. Die Strafvorschriften der §§ 92a, 92b Ausländergesetz sehen zur Bekämpfung von Schleppertätigkeiten Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren für solche Personen vor.