Schleifmittel

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    harte, die Oberfläche der zu schärfenden (schleifenden) Gegenstände (Schleifgüter) angreifende mineralische Rohstoffe oder keramische Substanzen, z.B. Sandstein, Quarzsand, Schiefer, Diamantstaub, Korund, Schmirgel, Karborundum, Glaspulver. Je nach Verwendungszweck werden die Schleifmittel als körnige Schleifpulver, als runde oder stabförmige Schleifsteine oder als profilierte Schleifscheiben angewendet. Beim Schleifen ist Kühlung und Reinhaltung durch Luftstrom oder Wasser erforderlich.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.