Schintoismus
Aus WISSEN-digital.de
(chinesisch-japanisch: schinto, "Geist", "Weg", japanisch: kami-no-michi, "Weg [Dienst] der Götter")
aus der altjapanischen Naturreligion hervorgegangene Volks- und Staatsreligion.
Als Volksreligion Verehrung von Sonne und Mond, der Naturkräfte, Berge, Gewässer, Bäume, später der Ahnen und Helden; materielle Verkörperung der Gottheit (kami) in heiligen Gegenständen, die in Schreinen verwahrt werden (Gottheitssitze), vor denen freistehende Tore (torii) angeordnet sind; Verehrungszeremonien durch Opfer, Gebet, Tänze, Weiheakte, die durch beamtete Priester (kanuschi) und heiligeTänzerinnen für die Gläubigen vorgenommen werden.
Der Staatsschintoismus stellt in den Mittelpunkt den von der Sonnengöttin Amaterasu abstammenden Kaiser (Japan), er ist mehr Ausdruck der national-japanischen Staats- und Lebensauffassung als Gottesdienst.
Seit dem sechsten Jahrhundert berührte sich der Schintoismus mit dem von China über Korea nach Japan übertragenen Buddhismus, dessen religiöse Vorstellungen sich mit beiden Ausprägungen des Schintoismus vermischten (Ryolu-Schintoismus), der aber Kaiser- und Ahnenkult, Nationalethos und Heldenverehrung unangetastet ließ.
In der Neuzeit zunehmende Abkehr von der buddhistischen Glaubenswelt, besonders im Staatsschintoismus, während der "Sekten-Schintoismus " von ihr beeinflusst blieb. Nach dem Zweiten Weltkrieg Verzicht des Kaisers auf seine Göttlichkeit, auf Befehl der Allierten Aufgabe des Schintoismus als offiziellem Staatskult und zunächst Säkularisierung des Schintoismus auch im Volksleben, jedoch erneute Pflege besonders des Volks-Schintoismus bei den zahlreichen Sekten.
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Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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