Schengener Abkommen
Aus WISSEN-digital.de
Schengen I
Zwischen den Beneluxstaaten, Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland 1985 getroffenes Abkommen über den schrittweisen Abbau von Grenzkontrollen. Der geplante Termin für die Umsetzung des Abkommens (1991) konnte nicht eingehalten werden.
Schengen II
Ergänzt und konkretisiert wurde das Schengener Abkommen (Schengen I) durch das Schengener Durchführungsübereinkommen vom 19. Juni 1990 (Schengen II). Neben dem Abbau der Grenzkontrollen wurde auch die Einrichtung eines internationalen polizeilichen Informations- und Fahndungssystem vereinbart: Das so genannte Schengener Informationssystem (SIS) soll die internationale polizeiliche Zusammenarbeit optimieren und so eine bessere Verbrechensbekämpfung ermöglichen.
Am 26. März 1995 trat das Abkommen zwischen Frankreich, Deutschland, den Beneluxstaaten, Portugal und Spanien in Kraft. Die Staaten Italien, Griechenland, Österreich, Norwegen, Island, Dänemark, Finnland, Schweden, Liechtenstein (2008) und Schweiz (2008) traten dem Abkommen sukzessive bei. Ende 2007 wurde der Schengen-Raum um die neun Staaten (Estland, Malta, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien), die der Europäischen Union (EU) 2004 beigetreten waren, erweitert. Das Abkommen gilt damit für 22 der 27 EU-Staaten, außerdem für Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.
Durch den Vertrag von Amsterdam wurde die Schengen-Zusammenarbeit 1999 in den Rahmen der EU einbezogen; d.h. die Anwenderstaaten der Schengener Übereinkommen stellen ihre Zusammenarbeit in den rechtlichen und institutionellen Rahmen der EU.
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