Richterrecht
Aus WISSEN-digital.de
Richterrecht ist die Rechtsfortbildung durch die Richter als rechtsprechende Organe, um gesellschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden, v.a. dann, wenn die gesetzgebende Gewalt nicht oder nicht schnell genug reagiert.
Der Richter kann hierbei insbesondere den Gesetzeswortlaut - im Einklang mit dem gesetzten Recht - auslegen (d.h. Lücken im Gesetz ausfüllen) oder eine bereits erfolgte Auslegung weiterentwickeln oder anpassen. Die obersten Gerichte (insbesondere z.B. auch das Verfassungsgericht - "was das Verfassungsgericht sagt, ist Gesetz") können zu strittigen Rechtsproblemen Grundsatzentscheidungen treffen.
Kalenderblatt - 21. Januar
| 1793 | Der französische König Ludwig XVI. wird hingerichtet. |
| 1949 | Sieg der Kommunisten in China. Der chinesische Staatspräsident Tschiang Kai-schek tritt zurück. |
| 1963 | Der deutsch-französische Vertrag zur Zusammenarbeit wird zwischen Staatspräsident de Gaulle und Bundeskanzler Adenauer unterzeichnet. |
![[Hauptseite]](/extensions/SkinDarwin/wissen-digital/header.png)