Richterrecht

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    Richterrecht ist die Rechtsfortbildung durch die Richter als rechtsprechende Organe, um gesellschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden, v.a. dann, wenn die gesetzgebende Gewalt nicht oder nicht schnell genug reagiert.

    Der Richter kann hierbei insbesondere den Gesetzeswortlaut - im Einklang mit dem gesetzten Recht - auslegen (d.h. Lücken im Gesetz ausfüllen) oder eine bereits erfolgte Auslegung weiterentwickeln oder anpassen. Die obersten Gerichte (insbesondere z.B. auch das Verfassungsgericht - "was das Verfassungsgericht sagt, ist Gesetz") können zu strittigen Rechtsproblemen Grundsatzentscheidungen treffen.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.