Retorsion

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: retorquere, "zurückdrehen")

    1. im Völkerrecht die nicht rechtswidrige Erwiderung einer unbilligen Maßregel durch eine andere unfreundliche Handlung (Vergeltung für rechtswidrige Akte, Repressalie).
    1. Im Strafrecht enthält das Strafgesetzbuch im § 199 einen Fall der Retorsion: Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter einen oder beide Beleidiger für straffrei erklären.

    Kalenderblatt - 26. April

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