Retorsion
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(lateinisch: retorquere, "zurückdrehen")
- im Völkerrecht die nicht rechtswidrige Erwiderung einer unbilligen Maßregel durch eine andere unfreundliche Handlung (Vergeltung für rechtswidrige Akte, Repressalie).
- Im Strafrecht enthält das Strafgesetzbuch im § 199 einen Fall der Retorsion: Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter einen oder beide Beleidiger für straffrei erklären.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |