Reichsvogt

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    bis 1806 unmittelbar vom Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zur Verwaltung von Reichsgütern und zur Ausübung der dortigen Gerichtsbarkeit eingesetzter Stadt- oder Landvogt. Den Mittelpunkt bildeten die Reichsstädte als Königspfalzen. Nach dem Erstarken der Städte und Territorien wurden die Reichsvogteien meist zu Land- und Stadtvogteien und wurden dann von den Reichsstädten übernommen.