Reichsversicherungsordnung
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Abk.: RVO;
weiterhin geltendes Gesetz über die Sozialversicherung in Deutschland; seit 1911; fasst die bis dahin geltende Krankheits-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersgesetzgebung zusammen. Beinhaltet heute hauptsächlich nur noch Vorschriften über Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung sowie Vorschriften über Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung; die anderen Bestimmungen wurden in das Sozialgesetzbuch (SGB) aufgenommen.
1988 Gesundheitsreformgesetz (Ausgliederung der Krankenversicherung), 1992 Rentenreformgesetz (Ausgliederung der Rentenversicherung). 1995 Einführung der Pflegeversicherung über die Sozialversicherung.
Kalenderblatt - 15. September
1812 | Die Russen legen nach dem Einmarsch Napoleons I. in der Hauptstadt Moskau Feuer und vernichten so Napoleons Winterquartier. |
1879 | Die Nationalhymne El Salvadors, "A la Patria" ("Dem Vaterland"), wird im Nationalpalast zur Aufführung gebracht. |
1919 | Die erste republikanische bayerische Verfassung tritt in Kraft. |