Reichsversicherungsordnung
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Abk.: RVO;
weiterhin geltendes Gesetz über die Sozialversicherung in Deutschland; seit 1911; fasst die bis dahin geltende Krankheits-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersgesetzgebung zusammen. Beinhaltet heute hauptsächlich nur noch Vorschriften über Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung sowie Vorschriften über Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung; die anderen Bestimmungen wurden in das Sozialgesetzbuch (SGB) aufgenommen.
1988 Gesundheitsreformgesetz (Ausgliederung der Krankenversicherung), 1992 Rentenreformgesetz (Ausgliederung der Rentenversicherung). 1995 Einführung der Pflegeversicherung über die Sozialversicherung.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |