Rechtsweg

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    ist die durch Verfassung und GG eröffnete Möglichkeit, im Streitfall ein (bestimmtes) Gericht anrufen zu können. Art. 19 Abs. 4 GG: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen". Man unterscheidet den ordentlichen Rechtsweg (der ordentlichen Gerichte) und den Rechtsweg zu den sonstigen Gerichten (z.B. Arbeits-, Finanz-, Sozial-, Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit).

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.