Rechtshilfe
Aus WISSEN-digital.de
die Vornahme einzelner richterlicher Handlungen durch ein zur Entscheidung in der Rechtssache nicht zuständiges Gericht (z.B. Vernehmung eines Zeugen durch das für dessen Wohnsitz zuständige Gericht). Sämtliche Gerichte sind zur Rechtshilfe verpflichtet; sie darf nur bei Unzulässigkeit abgelehnt werden. Die internationale Rechtshilfe (Vernehmung eines Zeugen durch ein ausländisches Gericht oder ein Konsulat) ist durch internationale Verträge (z.B. Haager Konventionen) geregelt.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |