Privatsphäre

    Aus WISSEN-digital.de

    der Bereich, der nicht öffentlich ist, in dem nicht im Auftrag eines Unternehmens, Behörde o. ä. gehandelt wird, sondern der nur die eigene Person angeht. Unverletzlichkeit der Wohnung und Post- und Fernmeldegeheimnis dienen dem Schutz der Privatsphäre. Ausnahmen von diesen im Grundgesetz festgeschriebenen Regeln werden als "Lauschangriff" bezeichnet.