Privatsphäre
Aus WISSEN-digital.de
der Bereich, der nicht öffentlich ist, in dem nicht im Auftrag eines Unternehmens, Behörde o. ä. gehandelt wird, sondern der nur die eigene Person angeht. Unverletzlichkeit der Wohnung und Post- und Fernmeldegeheimnis dienen dem Schutz der Privatsphäre. Ausnahmen von diesen im Grundgesetz festgeschriebenen Regeln werden als "Lauschangriff" bezeichnet.
Kalenderblatt - 27. April
1521 | Der portugiesische Entdecker Fernando de Magellan wird getötet. |
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1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |