Privatisierung

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: privatus, "eigen, gewöhnlich")

    Bezeichnung für die Umwandlung von staatlichem Besitz in privaten. Zu unterscheiden ist zwischen formaler Privatisierung, bei der öffentlich-rechtlich geführte Betriebe in eine privatrechtliche Organisationsform (GmbH, AG) überführt werden, wobei der Staat aber Eigentümer der neuen Gesellschaft bleibt, und materieller Privatisierung, bei der die Eigentumstitel an private Personen verkauft werden.

    In der Bundesrepublik Deutschland werden Privatisierungen staatlicher Betriebe v.a. seit den 1970er Jahren vorgenommen. Ziele sind Wettbewerbsförderung und die Freisetzung von Geldmitteln für den Abbau der Staatsverschuldung. Seit der Wiedervereinigung wurde das volkseigene Vermögen der DDR über die Treuhandanstalt privatisiert. Zu den größten Privatisierungen der Bundesrepublik Deutschland gehören die des Volkswagenwerks, der Lufthansa, der Bundespost und der Bundesbahn.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.