Praxisgebühr

    Aus WISSEN-digital.de

    2004 eingeführte Pflichtabgabe jedes erwachsenen Mitglieds einer gesetzlichen Krankenversicherungen für den ersten Arzt-, Zahnarzt- oder Therapeutenbesuch im Quartal. Die Praxisgebühr beträgt 10 €; Schutzimpfungen, Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen sind ausgenommen.

    Der Nutzen der Praxisgebühr ist sehr umstritten, da sie den bürokratischen Aufwand in den Arztpraxen deutlich erhöhte und für viele Menschen eine große finanzielle Belastung darstellt. Durch die Gesundheitsreform, die die Praxisgebühr beinhaltete, konnten die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2004 einen Überschuss von 4 Milliarden Euro verzeichnen und so Schuldentilgung betreiben.

    Immer mehr Krankenkassen verzichten unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erhebung der Gebühr, unter anderem, weil durch den Verzicht der Mitglieder auf einen Arztbesuch kostenintensive Spätfolgen entstehen können.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.