Personenstand
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auch: Familienstand, Zivilstand;
die familienrechtliche Beziehung einer Person zu einer anderen; seine Beurkundung erfolgt gemäß dem Personenstandsgesetz vom 8. August 1957 mit späterer Änderung in Personenstandsbüchern (Geburten-, Familien-, Sterbebuch). Personenstandsfälschung ist die Änderung oder Unterdrückung des familienrechtlichen Verhältnisses und wird nach § 169 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |