Patentamt

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    eine für die Bearbeitung von Patenten sowie Angelegenheiten über Warenzeichen und Gebrauchsmuster durch Gesetz des Wirtschaftsrates vom 12. September 1949 als Nachfolgerin des Reichspatentamtes errichtete Behörde mit Sitz in München, die dem Bundesminister der Justiz unterstellt ist. Eine Nebenstelle befindet sich in Berlin. Das deutsche Patentamt ist als Bundesoberbehörde mit einem Präsidenten sowie mit rechtskundigen und technischen Mitgliedern besetzt. Dienststellen sind für Patentsachen Prüfungsstellen und Patentabteilungen, in Gebrauchsmustersachen, Gebrauchsmusterstellen und -abteilungen, in Warenzeichensachen, Warenzeichenstellen und -abteilungen. Das Patentamt führt unter anderem die Patentrolle, erteilt Patente, entscheidet über die Nichtigerklärung von Patenten, veröffentlicht Patente und entscheidet über Rechtsbehelfe gegen Patentbescheide.